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Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoff- verordnung und Betriebssicherheitsverordnung gehören nicht unbedingt zur Kernkompetenz der Geschäftsleitung. Dennoch haften Unternehmer bei Unfällen mit ihrem Privatvermögen.
Die WSD-Fachkräfte stehen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz zu Ihren Diensten, bzw. stellen Ihnen Kooperationspartner für die arbeitsmedizinische Betreuung zur Verfügung. |
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Unsere Leistungen im Überblick:
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Arbeitsmedizinische Betreuung mit Kooperationspartner BAD (Betriebsarbeitsmedizinischer Dienst)
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Beratung, Dokumentation und Unterweisung in den Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
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Schnittstellenbildung zwischen Unternehmen und der BG
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Schwachstellenanalyse im Bereich der gesetzlichen Fürsorgepflichten des Unternehmens

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